In meinem Alltag als Hundetrainerin erlebe ich so einiges, aber auch in meinem Alltag als Hundehalterin. Ich begegne sehr oft Hunden ohne Leine. Aber versteht mich nicht falsch, auch meine Hündin ist mal leinenlos unterwegs. Aber: Wo liegt denn jetzt das Problem?

Die Leinenpflicht in Österreich

Tatsächlich gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung betreffend der Leinenpflicht. Einzig und allein die Brut- und Setzzeit ist in ganz Österreich gleich. Ansonsten ist die Leinenpflicht eigentlich keine Bundessache, sondern jedes Bundesland kann eigene Regeln haben.
Das ist vielleicht auch eine wichtige Info für Urlauber:innen!

Das einzige, was als Bundesgesetz geregelt ist, ist, dass staatlich geprüfte Assistenzhunde von der Leinenpflicht / Maulkorbpflicht ausgenommen sind. Das ist auch mit der Grund, warum meine Hündin durchaus frei laufen darf.

Freilauf: Wichtig für den Hund oder nicht?

Ich erlebe als Hundetrainerin im Alltag sicher noch mehr als wenn ich nur Hundehalterin wäre. Ein Freilauf ist irrsinnig wichtig, wie ich finde, jedoch muss man die Kirche auf gut Deutsch im Dorf lassen. Wenn der eigene Hund andere Menschen oder gar Tiere gefährdet, hat er meiner Meinung und Erfahrung nach einen Freilauf eigentlich nicht verdient. 
Hinzu kommt, dass es Hunde gibt, die das sicher nie lernen werden. Ob da nun der Mensch oder der Hund daran Schuld ist lasse ich mal offen.

Für manche Hunde eignet sich also nur ein Freilauf auf eingezäunten Flächen. Und das ist auch völlig in Ordnung!
Diese Hunde können außerhalb solcher Flächen zum Beispiel gut an langen Schleppleinen geführt werden. Wichtig hierbei ist, dass man als Mensch weiß was man tut. Und den Umgang mit der Schleppleine erst einmal ohne Hund daran lernt, denn sonst kann das ziemlich gefährlich werden.

Doch was sagt das Kärntner Landesgesetz?

Ich habe im Hundetraineralltag auch immer wieder mit unschönen Begegnungen innerhalb von Nachbarschaften zu tun. Dabei können freilaufende Hunde auch zum richtigen Dorfthema UND Nachbarschaftsstreit werden.
Und hier greife ich gerne auf das Kärntner Landessischerheitsgestz zurück.

Dort steht in Paragraph § 8 (1) folgendes:

„An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen, sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang) oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang). Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.“

Das bedeutet, vereinfacht gesagt, dass überall da, wo man damit rechnen muss anderen Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln zu begegnen, der eigene Hund entweder mit Maulkorb unterwegs sein muss ODER an der Leine zu führen ist. Dies gilt auch für Gasthäuser, Geschäftslokale und andere öffentlich zugängliche Orte.

Doch was bedeutet das konkret?

In der Theorie bedeutet das folgendes: Wenn man den eigenen Hund gemäß Kärntner Landessicherheitsgesetz führt und der eigene Hund von einem anderen, freilaufenden Hund ohne Maulkorb attackiert wird, dann ist eindeutig der andere Hund Schuld.
Wenn der eigene Hund in diesem Fall angeleint ist, aber ohne Maulkorb unterwegs ist, dann sollte einen selbst keine Schuld treffen, auch dann nicht, wenn der eigene Hund sich wehrt und dem anderen Hund einen Schaden zufügt.

Wenn der eigene Hund mit einem Maulkorb geführt wird und zum Beispiel aus Schreck vor ein Auto läuft, dann hat man natürlich dennoch ein Problem, allerdings sollte dieses aufgrund der richtigen Sicherung mit Maulkorb nicht ganz so groß sein wie wenn der eigene Hund weder Maulkorb noch Leine getragen hätte.

Einfach Maulkorb drauf und los geht’s?

Viele antworten mir in Diskussionen rund ums Thema dann oft, dass sie ihren Hund sicher nicht anleinen werden, aber dass sie ihm dann einfach einen Maulkorb aufsetzen werden.

Tut das bitte nicht! 
Ein Maulkorb muss mehrere Dinge erfüllen:
1) Man muss den passenden für den eigenen Hund finden, in dem er auch hecheln und trinken kann.
2) Man muss einen Maulkorb erst positiv verknüpfen und aufbauen, sonst ist das purer Stress für den eigenen Hund.

In diesem Kurs lernst Du unter anderem wie Du Deinen Hund an den Maulkorb gewöhnst & noch vieles mehr!

Zusammengefasst sollte festgehalten werden:
Ich finde das Kärntner Landessicherheitsgesetz nicht unbedingt perfekt, da ich einen Freilauf wichtig finde.
Dennoch sollte man dabei immer Rücksicht auf alle anderen nehmen und den eigenen Hund keinesfalls unkontrolliert auf andere Menschen oder Tiere oder sonst irgendetwas zulaufen lassen.
Nicht nur ein Rückruf ist dabei essenziell, sondern auch ein Stop-Signal.
Den Freilauf des eigenen Hundes würde ich von der jeweiligen Situation abhängig machen, sowie vom eigenen Hund. Wenn man sich selbst unsicher ist, dann sollte man es lassen.

Den Aufbau des Stop-Signals und Rückruf lernst Du hier

Tierische Grüße,
Dein Coach für Mensch&Tier,
Laura mit Lychee & Kiwi

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